Immer früher immer mehr
Liebe Freunde des Weißen Kreuzes,
laut einer Studie der Medienanstalt NRW sinkt das Alter und wächst die Anzahl der Kinder, die Pornos schauen und sexualisierte Nachrichten in sozialen Medien (so genanntes Sexting) austauschen. Was viele gar nicht wissen: Minderjährige sind vom Gesetzgeber vor Pornokonsum geschützt! Gemäß § 184 StGB ist es verboten, Personen unter 18 Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen.
Formen und Folgen des Pornografiekonsums sind das Thema unserer neuen Zeitschrift WEISSES KREUZ, die am Montag erschien. Unter anderem geht es darum, wie sich eine Pornosucht auf Ehepartner/innen auswirkt und welche Entwicklungen es bei Angeboten und Nutzerverhalten gibt. Auch Zusammenhänge mit Glauben und Gemeindearbeit werden thematisiert.
Die Zeitschrift wird in unserer Mediathek zum Download angeboten und kann dort auch in der Printversion bestellt werden. WEISSES KREUZ erscheint vierteljährlich und kann auch für den regelmäßigen Postversand bestellt werden. Mit der Zeitschrift ist unser Fortbildungskatalog für 2025 erschienen. Termine und Anmeldemöglichkeiten für unsere Online-Seminare sind auf unserer Webseite verfügbar.
Erwachsene Menschen entscheiden selbst, ob Sie pornografische Medien konsumieren wollen. Nicht selten kommt es aber zu einer Abhängigkeit, die Menschen Not macht. Betroffene können im Online-Workshop "Raus aus der Pornofalle" oder in einer unserer Beratungsstellen fachkundige Unterstützung finden. Wer andere kompetent begleiten will, findet in unserem Online-Seminar "Zur Freiheit berufen" einen umfassenden Workshop dazu.
Vielen Dank, dass Sie unseren Newsletter lesen, und herzliche Grüße,
Martin Leupold, Leiter Weißes Kreuz e. V. |